Sommerferien-Aktion: NRW-weite Gültigkeit aller AbonnementTickets

WestfalenBahn GmbH, 25.06.2020

In den kommenden NRW-Sommerferien können alle Kunden, die ein Abonnement-Ticket des Aachener Verkehrsverbunds, Verkehrsverbunds Rhein-Sieg, Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr oder im WestfalenTarif abgeschlossen haben, ihr Ticket an den Ferienwochenenden für unbegrenzte Fahrten  in allen Nahverkehrsmitteln in ganz NRW nutzen. Alle Abotickets gelten im Zeitraum vom 27. Juni 2020 bis einschließlich 9. August 2020 an Samstagen und Sonntagen in den Sommerferien in NRW ganztägig und NRW-weit. In diese Sommerferien-Aktion eingeschlossen sind auch die Kunden, die während des Aktionszeitraums ein neues Abonnement abschließen. 

Diese NRW-weite Gültigkeit und gegenseitige Anerkennung der Abo-Tickets haben die Aufgabenträger, Verkehrsräume und -unternehmen gemeinsam initiiert, um den treuen Abo-Kunden „Danke zu sagen“, dass sie trotz der Einschränkungen der letzten Wochen durch das Corona-Virus das Vertrauen in den Nahverkehr behalten haben.
 
Zahlreiche regionale Ziele können in NRW für Freizeitaktivitäten, Besuche von Sehenswürdigkeiten und Outdoor-Aktivitäten, wie zum Beispiel Wandern, mit der Bahn oder dem Bus angefahren werden. Die ÖPNV-Nutzung ist dabei an den Ferienwochenenden unabhängig von dem ursprünglichen Geltungsbereich eines Abotickets in ganz NRW möglich. 

Das einmalige Aktionsangebot ist für alle Abonnements* in NRW einheitlich und gilt für die Ticketinhaberin oder den Ticketinhaber und vier weitere Personen – konkret für zwei Erwachsene und drei Kinder bis einschließlich 14 Jahren. Die NRW-weite Fahrtberechtigung und Mitnahmeregelung gelten an den Ferienwochenenden (Samstag und Sonntag) den ganzen Tag. Sollten zeitliche Beschränkungen der Nutzung der Abo-Tickets (zum Beispiel 9 UhrAbos) bestehen, so werden sie im Rahmen der Sommerferien-Aktion 2020 an den  Wochenenden aufgehoben. Die sonstigen Zusatznutzen der Abo-Tickets bei der Nutzung außerhalb des originären Gültigkeitsbereichs, wie zum Beispiel die Fahrradmitnahme oder die Nutzung der ersten Klasse, entfallen. Hunde können weiterhin unentgeltlich mitgenommen werden.  

Zurück zur Übersicht »