Verstöße gegen BB
Datenschutzhinweise zu einzelnen Verarbeitungstätigkeiten
Nachfolgend informieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund von Verstößen gegen die gültigen Beförderungsbedingungen bzw. Tarifbestimmungen.
Über die Ihnen zustehenden Rechte informieren wir Sie im Rahmen unserer Datenschutzerklärung unter XXXZiff. 8.XXX.
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
WestfalenBahn GmbH
Zimmerstr. 8 | 33602 Bielefeld | info@westfalenbahn.de
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Herr RA Dr. Karsten Kinast
KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hohenzollernring 54 | 50672 Köln
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung:
Entgelterhebung – Art. 6 Abs. 1 lit. b), f) DS-GVO
4. Berechtigte Interessen, die verfolgt werden:
Verfolgung von Verstößen gegen Beförderungsbedingungen bzw. Tarifbestimmungen sowie die Durchsetzung unserer Ansprüche.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten:
Inkasso-Unternehmen, Rechtsanwälte, Behörden, Gerichte sowie sonstige Auskunftsberechtigte, die ein berechtigtes Interesse nachweisen.
6. Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer:
Die Speicherdauer ergibt sich aus § 147 AO und beträgt 10 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Daten erhoben wurden. Die Verarbeitung wird jedoch bereits vor Ablauf dieser Frist eingeschränkt.
Unabhängig davon werden Ihre personenbezogenen Daten nach Ablauf von 12 Monaten für die Mitarbeiter der Kundenbetreuung gesperrt, sofern das konkrete Verfahren abgeschlossen und innerhalb dieses Zeitraumes kein Wiederholungsfall festgestellt wurde.
Wird innerhalb der vorgenannten Frist ein Wiederholungsfall festgestellt, verlängert sich die Nutzung der Daten des vorherigen Falles durch unsere Kundenbetreuung um weitere 12 Monate.
Im Fall einer bestätigten Fahrkartenautomaten- oder Entwerterstörung oder einer nachträglichen Vorlage eines gültigen Tickets werden die erhobenen Daten nach Entrichtung des (ggf. ermäßigten) Beförderungsentgelts nach 3 Monaten gesperrt.
Wir behalten uns vor, gegen Fahrgäste, die ohne gültige Fahrkarte angetroffen werden, strafrechtliche Schritte einzuleiten.