Hinweisgebersystem
Bei Anhaltspunkten für Verstöße gegen Gesetze oder Regelungen haben Sie die Möglichkeit, diese über das Hinweisgebersystem zu melden.
Mit vielfältigen Schutzmaßnahmen und Verpflichtungserklärungen (z.B. unserem Code of Conduct) tragen wir Rechnung, dass unser Geschäftsbetrieb im Rahmen der Gesetze und Bestimmungen erfolgt.
Sollten Sie Informationen über Verstöße erlangt haben, die in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) fallen, können Sie diese Hinweise nach Ihrer Wahl an eine der unten genannten Meldestellen richten. Damit wirksam gegen einen Verstoß vorgegangen werden kann, sollte die Meldung bevorzugt an die interne Meldestelle gerichtet werden. Die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es Ihnen unbenommen, sich alternativ an eine externe Meldestelle zu wenden. Die externen Meldestellen arbeiten im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse fachlich unabhängig und von den internen Meldestellen getrennt.
Bitte beachten Sie: Das Hinweisgebersystem steht nicht für allgemeine Beschwerden zur Verfügung.
Interne Meldestelle
Mit den Aufgaben einer internen Meldestelle ist die KINAST Innovations Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betraut. Mit Beauftragung der Kanzlei KINAST als interne Meldestelle wird Unabhängigkeit gewahrt. Gleichzeitig wird der Hinweisgeber, aber auch jene Personen, auf die sich konkrete Hinweise beziehen, geschützt.
Bei Eingang einer Meldung per Telefon wird eine persönliche Entgegennahme der Gespräche im Zeitraum der Geschäftszeiten der KINAST Innovations Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (werktags 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr) sichergestellt. Hiervon ausgenommen sind gesetzliche Feiertage am Sitz der KINAST Innovations Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Darüber hinaus wird die Erreichbarkeit per Mailbox sichergestellt.
Die KINAST Innovations Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist über folgende Meldekanäle zu erreichen:
Per E-Mail: hinweise-westfalenbahn@kinast.eu
Per Telefon: +49 160 5001485
Per Post: KINAST Innovations Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hohenzollernring 54
50672 Köln
Externe Meldestellen
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber externe Meldestellen vorgesehen, an die sich Hinweisgeber alternativ wenden können. Diese Meldestellen werden jedoch nur innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs tätig und sind wie folgt zu erreichen:
Zentrale externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ)
Die Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz ist über folgende Internetseite zu erreichen: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Bundeskartellamt als externe Meldestelle
Hinweise auf Kartelle, Marktmachtmissbrauch und sonstige Verstöße - insbesondere von Insidern, die von einem Verstoß als Mitarbeiter oder Vertragspartner erfahren haben - nimmt das Bundeskartellamt über deren Hinweisgebersystem entgegen, zu erreichen unter:
https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=2bkarta151&c=-1&language=ger
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als externe Meldestelle
Hinweise auf eine Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen, deren Einhaltung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert, nimmt diese über deren Hinweisgebersystem entgegen, zu erreichen unter: https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=2BaF6&c=-1&language=ger