Unsere Kundengarantien
Als WestfalenBahn möchten wir Sie stets pünktlich ans Ziel bringen. Leider können auch wir Verspätungen oder Zugausfälle nicht immer ganz vermeiden. In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Die Alternativen stellen wir Ihnen hier vor.
Mobilitätsgarantie NRW
Bei Verspätungen oder Ausfällen können Sie die Mobilitätsgarantie NRW nutzen, die sich auf alle Verbund- sowie Gemeinschaftstarife in NRW bezieht. Sie gilt somit auch für den WestfalenTarif sowie den NRW-Tarif.
Konkret bedeutet das: Wenn sich Busse oder Bahnen der teilnehmenden Verkehrsunternehmen an der Abfahrtshaltestelle um 20 Minuten oder mehr verspäten, können Sie alternativ mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) oder dem Taxi weiterreisen. Die Kosten dafür werden Ihnen erstattet, beim Fernverkehrszug komplett, beim Taxi tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 5 Uhr) bis zu 60 Euro.
Die Mobilitätsgarantie NRW greift nicht bei Verspätungen, die während der Fahrt auftreten. Streiks, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohungen sind ebenfalls Ausschlusskriterien, bei denen die Mobilitätsgarantie NRW nicht zur Anwendung kommt.
Die genauen Garantiebedingungen sowie das Erstattungsformular finden Sie unter www.mobil.nrw/mobigarantie
GVH Kundengarantie
Sollten Sie mit Bussen und Bahnen im GVH doch einmal mehr als 20 Minuten verspätet ankommen, erhalten Sie hierfür eine Entschädigung.
- Wer ein Ticket genutzt hat, erhält ein Ticket für eine Fahrt der verwendeten Preiskategorie oder – im Falle einer Verspätung durch eine Störung im Netz der WestfalenBahn – eine Erstattung des entsprechenden Wertes.
- Wer eine GVH Card verwendet hat, erhält eine Entschädigung in Höhe von 5,00€.
Die GVH-Garantie gilt für alle Fahrgäste mit GVH-Fahrausweis, der für die entsprechende Fahrt genutzt bzw. entwertet wurde. Sie gilt bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten am Fahrtziel und ausdrücklich auch dann, wenn ein Anschluss nicht erreicht wurde oder eine Fahrt ausgefallen ist. Der Grund für die Verspätung am Fahrtziel spielt keine Rolle.
Ausgenommen sind die GVH SchulCard sowie Fahrkarten, die nicht vom GVH herausgegeben werden (z.B. SchülerFerienTicket, BahnCard 100, Schönes-Wochenende-Ticket, City-Ticket und Niedersachsen-Ticket). Die Garantie gilt nicht für mitgenommene Fahrgäste.
Bei geplanten und mindestens 24 Stunden vorab veröffentlichten Abweichungen vom Regelfahrplan (z.B. bei Baumaßnahmen, Hochwasser, Streik) ist der Sonderfahrplan Grundlage für einen Garantieanspruch.
Die genauen Garantiebedingungen sowie das Garantie-Formular Sie unter http://www.gvh.de/service/gvh-garantie/
GVH Sauberkeitsgarantie
Sollte die Kleidung nach der Fahrt mit Bussen und Bahnen beschmutzt sein, erstatten wir Ihnen die Kosten für die Reinigung in Höhe von maximal 25 Euro – vorausgesetzt, die Ursache für die Verschmutzung liegt in unserer Verantwortung. Die Sauberkeitsgarantie kann nur per Post oder persönlich eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie alle oben genannten Garantien nur innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Vorfall in Anspruch nehmen können.
Im Eisenbahnverkehr gelten zudem besondere gesetzliche Fahrgastrechte. Wenn Sie diese Rechte geltend machen, können Sie die GVH-Pünktlichkeitsgarantie nicht in Anspruch nehmen. Weitere Informationen zu den Fahrgastrechten erhalten Sie hier.