Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Themen, rund um die Westfalenbahn. Sollten Sie keine Antworten auf Ihre Fragen finden, dann setzen Sie sich gerne mit uns direkt in Verbindung.
Wenn die Tarifbestimmungen für eine Relation die Anerkennung der BahnCard 25 oder BahnCard 50 vorsehen, dann gilt die Anerkennung auch in der WestfalenBahn. Die BahnCard 100 gilt auf allen Relationen der WestfalenBahn.
Alle Informationen zu den gängigen Semester-Tickets sowie Sondervereinbarungen mit den einzelnen Hochschulen finden Sie unter der Kategorie "Tickets & Tarife", Unterpunkt "Semester-Tickets". Dort kann die Informationen auch bequem als PDF heruntergeladen werden.
Nein. Ein Dienstausweis sowie Freifahrtscheine, JobTicket M, und SchülerTicket M der DB AG werden nicht als Fahrscheine in der WestfalenBahn anerkannt.
Polizeibedienstete fahren mit der WestfalenBahn in der 2. Klasse kostenlos, wenn sie ihre Dienstuniform tragen und einen Dienstausweis vorzeigen können.
Alle Informationen rund um das Thema Fundsachen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Ihr Ticket können Sie in Bielefeld im WestfalenBahn KundenCenter, Herbert-Hinnendahl-Straße 23
(gegenüber dem Hauptbahnhof) vorzeigen.
Nein. Grundsätzlich müssen Sie Ihren Fahrschein vor Reiseantritt erwerben. Dazu stehen Ihnen an den Bahnhöfen und/oder Bahnsteigen zahlreiche Fahrkartenautomaten zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie Tickets für Fahrten mit der WestfalenBahn auch in unseren neuen Verkaufsstellen erwerben.
Ein Verkauf von Fahrkarten beim Zugbegleiter ist nur möglich, wenn der Automat eine Störung aufweist.
Grundsätzlich ja. Für Ihr Fahrrad ist ein Fahrradticket notwendig. Falt- sowie Klappfahrräder können kostenlos mitgenommen werden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn sie vollständig zusammengefaltet sind.
Für die Anerkennung der Fahrvergünstigungen müssten durch die Deutsche Bahn entsprechende Ausgleichszahlungen erfolgen. Bislang ist es nicht gelungen, diese entsprechende Zahlungen zu vereinbaren, daher werden bei der WestfalenBahn keine Fahrvergünstigungen für Mitarbeiter der DB anerkannt.
Unter diese Regelung fallen folgende Tickets und Ausweise:
- DB Netzcard mit Ident A oder B
- Persönliche Netzcard 1. Klasse (Gesamtnetz DB AG)
- Persönliche Netzcard 2. Klasse (Gesamtnetz DB AG)
- Übertragbare Netzcard 1. Klasse (Gesamtnetz DB AG)
- Übertragbare Netzcard 2. Klasse (Gesamtnetz DB AG)
- Übertragbare Netzcard 1. Klasse (Teilnetz DB AG)
- Übertragbare Netzcard 2. Klasse (Teilnetz DB AG)
- Übertragbare Streckenfahrkarte M 1. Klasse
- Übertragbare Streckenfahrkarte M 2. Klasse
- TagesTicket M Fern
- RegioTicket M 50 H/R
- Job-Ticket M
- Netzcard M
- SchülerTicket M
- Familienheimfahrt/Familienbesuchsfahrt
- (DB) Firmenreise E / H+R / MON
- DB übertragbare Netzcard D
- Fahrkarte C
- DB FK rot
- Flexpreis D E/H+R
- Monatskarte „ChancePlus“
- Internationales Freifahrscheinheft für Eisenbahnpersonal
- Persönliche/Übertragbare Internationale Freifahrkarte
- Fahrausweis für DB-Gastfahrten
- DB Zählerausweis
Nein. Mitfahrten sind aus Sicherheitsgründen grundsätzlich untersagt.
Anfragen und Widersprüche zu Erhöhten Beförderungsentgelten nehmen wir nur schriftlich entgegen.
Ihre Anfragen werden so schnell es geht und der Reihe nach abgearbeitet. Eine große Anzahl von Anfragen führt gelegentlich zu längeren und unbestimmten Bearbeitungszeiten.
Die Zahlungsfrist, laut Rechnungsausdruck, von 30 Tagen wird für die Zeit der Bearbeitung ausgesetzt. Bis zu einer Entscheidung und abschließenden Antwort ruht die Zahlungsfrist. Mit unserem Antwortschreiben erhalten Sie ein neues Zahlungsziel.
Der Eingang von EBE-Anfragen per Email wird mit einer automatischen Eingangsmeldung beantwortet. Bei postalischen Anfragen erhalten Sie keine Eingangsbestätigung.
Bei aufwändigen internen Rechercheanfragen zur Klärung Ihrer Anfrage Ihres Widerspruches dauert die Bearbeitung für gewöhnlich länger. Wir bitten um Verständnis und Geduld.
Den Bearbeitungsstand zu Ihrer schriftlichen Anfrage Ihres Widerspruches erfahren Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der WFB-Kundenbetreuung unter (05 21) 55 7777-33, ausschließlich werktags zwischen 8 und 18 Uhr
Gruppen ab einer Gruppengröße von 21 Personen sollten ihre Fahrt durch einen Anruf unter Infotelefon (05 21) 55 77 77-55 anmelden.
Gruppen, die mit Fahrrädern unterwegs sind, sollten ab einer Größe von fünf Personen ihre Fahrt anmelden. Bei einer Anmeldung werden keine Sitzplätze reserviert. Unsere Mitarbeiter prüfen lediglich, ob in denen von Ihnen gewünschten Zügen auch ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen. Als Alternative nennen wir Ihnen einen früheren oder späteren Zug. Mehr zum Thema Fahrradmitnahme finden Sie hier.
Mehr zum Thema Gruppenfahrten finden Sie hier.
Rufen Sie uns an unter WestfalenBahn Infotelefon 0521 55 7777-66 oder suchen Sie in diesem Fall direkt den Zugbegleiter auf. Falls Sie auf Ihrem Platz sitzen ohne gültigen Fahrschein, muss der Zugbegleiter ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mindestens 60€ von Ihnen einnehmen.
Die Automaten bieten das gesamte Fahrscheinsortiment Einzelkarten, Wochen- und Monatskarten, Ländertickets u.v.m..
Sie können zwischen folgenden Zahlungsmöglichkeiten wählen:
- bargeldlose Zahlungen mit Girocard und/oder Geldkarte.
- Münzen von 0,05 € bis 2,00 € und Scheine bis 100 €
Ausführliche Beratung und Auskunft zu Tarifen, Tickets, Fahrplan und Fundsachen bekommen Sie beim Infotelefon der WestfalenBahn (05 21 - 55 77 77-55).
Die Mitarbeiter/innen am Infotelefon sind rund um die Uhr für Sie da.
Infotelefon WestfalenBahn (05 21) 55 77 77-55
HINWEIS: Wir beantworten Fragen rund um das Thema Personennahverkehr, von denen
wir glauben, dass die Antworten mehr als einen Fahrgast interessieren könnten. Sollten
Sie Fragen haben, können Sie diese gerne an uns senden. Wir bemühen uns um eine
ausführliche Antwort. Die interessantesten Fragen und Antworten werden wir in Zukunft
regelmäßig an dieser Stelle veröffentlichen.
Schreiben Sie uns Ihre Frage an:
WestfalenBahn GmbH, Zimmerstraße 8, 33602 Bielefeld
Oder auch per E-Mail: info@westfalenbahn.de